Reform des Vorsorgerechts ab 2023 - Neues und Bewährtes zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Zum 1.1.2023 tritt eine Reform des Vorsorgerechts in Kraft, die gerade für Ehegatten eine Reihe von Änderungen bedeutet. Brauchen Ehepaare unter diesen Bedingungen überhaupt noch eine Vorsorgevollmacht? Die deutliche Antwort: Ja!
Der Vortrag zeigt praxisbezogen, was es mit dem neuen Vorsorgerecht auf sich hat und wo es für Betroffene Erleichterungen gibt. Trotzdem ist es aber für die meisten weiterhin ratsam, für den Fall von Krankheit oder Gebrechlichkeit eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung zu haben. Wie das geschieht und worauf zu achten ist, können Sie an diesem Abend erfahren.
Der Referent ist Vorsorgeanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in Freiburg mit langjähriger Berufserfahrung.
Kooperationskurs mit der Volkshochschule Dreisamtal e.V..
Status:
Kursnr.: 222-810048
Beginn: Mi., 16.11.2022, 19:30 - 21:00 Uhr
Dauer: 1 Termin
Kursort: Kirchzarten, Rathaus Talvogtei - Scheune - Bürgersaal
Dozent(en): Uwe Matzeit
Gebühr: 9,00 €
Talvogteistr. 12
79199 Kirchzarten